Erinnerung

Die Gültigkeit der IHK-Schulungsnachweise sowie der LBA-Zertifikate ist limitiert.
IHK: 5 Jahre, LBA: 2 Jahre.
Das aktuelle Gültigkeitsdatum finden Sie auf Ihrem IHK-Schulungsnachweis bzw. Ihrem LBA-Zertifikat.

Werden diese Fristen überschritten, ist der Anspruch auf die Verlängerung verloren gegangen.
Die Teilnehmer müssen wieder eine Grundschulung absolvieren.
Unter Umständen entfällt unverzüglich die gesetzliche Grundlage zur Ausführung der Gefahrguttätigkeit im Unternehmen.

Um dies zu verhindern, bieten wir Ihnen folgenden kostenlosen Service an:
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist!
Sollten Sie das Unternehmen wechseln, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit.
So können Sie sicherstellen, dass unsere Erinnerungen für Sie auch weiterhin eine verlässliche Hilfe sind.



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