IHK-Schulungsnachweis

Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.

Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.

 

 


 



Aktuelles:

- Betriebsferien
vom 14. bis 21.04.2025.
Ab Dienstag, 22.04.2025

sind wir wieder für Sie da.

 



Luftverkehr/ICAO
  
Tätigkeiten des Verpackers
- Modul B -

  
ohne Gefahrgut der Gefahrenklasse 7
(radioaktive Stoffe)


Tätigkeitsbeschreibung:
° Auswahl Verpackungsmaterial
° Zusammensetzen des Versandstückes
° Ordnungsgemäßes Verschließen des Versandstückes
° Anbringen von Markierungen und Kennzeichen

Die Schulung dauert 2 Tage.
Am Nachmittag des 2. Tages findet der Abschlusstest statt.

Teilnehmer/-innen, die den Abschlusstest bestanden haben,
erhalten ein durch das
Luftfahrtbundesamt (LBA)
anerkanntes Zertifikat. Es ist 24 Monate gültig.

  

LV 3/2025
19. bis 20. Mai 2025 in Bad Lippspringe
900 € zzgl. MwSt.

Weitere Informationen
Anmeldeformular LV 3/2025


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