Als Gefahrgutbeauftragter (Gb) darf nur tätig sein, wer einen für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) besitzt.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 3 einen Gb bestellt oder die Funktion des Gb selbst wahrnimmt, ohne im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises nach § 4 GbV zu sein, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 10 GbV.
Die IHK stellt den Schulungsnachweis nach GbV aus, wenn der Teilnehmer die Grundschulung lückenlos
besucht und die Prüfung bestanden hat. Der IHK-Schulungsnachweis nach GbV erhält eine Gültigkeit von
5 Jahren ab der bestandenen Prüfung.
Für die Verlängerung muss eine Verlängerungsprüfung bestanden werden.
Gb-Schulungsnachweise werden um 5 Jahre ab Gültigkeit verlängert, wenn die Verlängerungsprüfung innerhalb eines Jahres vor Ablauf erfolgreich bestanden wurde.
Die Verlängerung erfolgt dann ab Ablaufdatum.
Vor diesen 12 Monaten erfolgt die Verlängerung ab Datum der Verlängerungsprüfung.
Grundschulung Straße/Schiene
- mit IHK-Prüfung vor Ort -
Grundschulung zum Erwerb der Fachkunde
für Gefahrgutbeauftragte im Sinne
der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):
"Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden,
wer Inhaber eines für den betroffenen Verkehrsträger
gültigen Schulungsnachweises ist.
Der Schulungsnachweis wird erteilt, wenn der
Betroffene an einer Schulung
nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung
nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat..."
Wir bieten Ihnen Grundschulungen mit
anschließender Prüfung direkt vor Ort
für alle Verkehrsträger an.
G 11/2024
09. bis 13. Dezember 2024 in Bad Lippspringe
1.420 € zzgl. MwSt.
>> weitere Informationen
>> Anmeldeformular G 11/2024