Muss die Gültigkeit Ihres IHK-Schulungsnachweises oder Ihr LBA-Zertifikat verlängert werden?
Straßen-, Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr
"Der IHK-Schulungsnachweis gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden,
wenn die / der Betroffene eine Prüfung nach § 6 Absatz 4 GbV (Gefahrgutbeauftragtenverordnung) mit Erfolg abgelegt hat.
Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises darf unbegrenzt wiederholt werden,
jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises."
Eine Schulung zur Vorbereitung auf die IHK-Verlängerungsprüfung ist gemäß GbV nicht vorgeschrieben.
Dennoch bieten wir Ihnen entsprechende Prüfungsvorbereitungen mit anschließender IHK-Verlängerungsprüfung vor Ort für alle Verkehrsträger an.
Luftverkehr/ICAO (International Civil Aviation Organisation)
Alle Personen, die in der Transportkette gefährlicher Güter involviert sind, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Einweisungsschulung teilgenommen haben.
Es ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren.
Nach Bestehen dieses Tests erhalten die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat, welches eine
Gültigkeitsdauer von 24 Monaten hat.
Personen, die im Besitz eines gültigen Zertifikates sind, wird die Möglichkeit gegeben, die anstehende Wiederholungsschulung / -prüfung bereits bis zu 3 Monate vor Ablauf der vorhandenen Gültigkeit zu absolvieren.
Sind die 24 Monate überschritten, so ist eine erneute Grundschulung zu absolvieren.
Wir bieten Ihnen Schulungen mit anschließender LBA-Prüfung direkt vor Ort an.