GEFAHRGUT 2025
- Vorschriftenänderungen -


Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID),
auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) werden in jedem "ungeraden" Jahr,
so auch im Jahr 2025, geändert.

Ein Ausblick:

  • Füllungsgrade
  • Anpassungen der Übergangsvorschriften
  • Umklassifizierungen (z.B. Natriumbatterien)
  • Anpassungen in der Gefahrgutliste (z.B. neue UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien und Fahrzeuge)
  • Änderungen in den Sondervorschriften (z.B. Freistellungsmöglichkeiten)
  • Änderungen von Verpackungsanweisungen (z.B. Kisten aus Pappe)
  • Verpacken von Abfällen
  • Tiegel für erwärmte Stoffe
  • Begleitpapiere im Seeverkehr

 

Betroffen von den Änderungen sind:

sachlich, Unternehmen, die

  • gefährliche Güter herstellen
  • mit gefährlichen Gütern handeln
  • gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern, lagern, umschlagen
  • gefährliche Güter entsorgen
     

persönlich

  • Gefahrgutbeauftragte
  • beauftragte Personen
  • sonstige Betroffene, z.B. interne und externe QM- und Umweltauditoren
  • Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Überwachungsorganen


Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,

  • sich einen strukturierten und kommentierten Überblick über die Änderungen
    und ihre Konsequenzen für die betriebliche Versand- und Transportpraxis zu verschaffen
  • sofort Fragen zum besseren Verständnis zu stellen
  • und Hinweise zur praktischen Umsetzung zu erhalten


Die Vorschriften treten zum 01.01.2025 in Kraft,
mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten.

 

 

 



Termine

Gefahrgut 2025 - Vorschriftenänderungen

690 € zzgl. MwSt.

GG 1/202506.02.2025Bad Lippspringe


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