GEFAHRGUT 2025
- Vorschriftenänderungen -
Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID),
auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) werden in jedem "ungeraden" Jahr,
so auch im Jahr 2025, geändert.
Ein Ausblick:
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Füllungsgrade
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Anpassungen der Übergangsvorschriften
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Umklassifizierungen (z.B. Natriumbatterien)
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Anpassungen in der Gefahrgutliste (z.B. neue UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien und Fahrzeuge)
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Änderungen in den Sondervorschriften (z.B. Freistellungsmöglichkeiten)
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Änderungen von Verpackungsanweisungen (z.B. Kisten aus Pappe)
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Verpacken von Abfällen
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Tiegel für erwärmte Stoffe
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Begleitpapiere im Seeverkehr
Betroffen von den Änderungen sind:
sachlich, Unternehmen, die
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gefährliche Güter herstellen
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mit gefährlichen Gütern handeln
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gefährliche Güter versenden, verpacken, verladen, befördern, lagern, umschlagen
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gefährliche Güter entsorgen
persönlich
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Gefahrgutbeauftragte
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beauftragte Personen
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sonstige Betroffene, z.B. interne und externe QM- und Umweltauditoren
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Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Überwachungsorganen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit,
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sich einen strukturierten und kommentierten Überblick über die Änderungen
und ihre Konsequenzen für die betriebliche Versand- und Transportpraxis zu verschaffen
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sofort Fragen zum besseren Verständnis zu stellen
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und Hinweise zur praktischen Umsetzung zu erhalten
Die Vorschriften treten zum 01.01.2025 in Kraft,
mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten.